Im Februar nutzten die Schülerinnen und Schüler der Höheren Berufsfachschule aus insgesamt acht Klassen das schulische Angebot zur Teilnahme an einer Belehrung des Gesundheitsamtes nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Als Gastrednerin begrüßten wir Frau Reinke-Döhr vom Gesundheitsamt. Die Kooperation mit dem Gesundheitsamt wurde von Frau Goldyn initiiert und basiert auf der gesetzlichen Notwendigkeit, entsprechende Nachweise für Tätigkeiten in Einrichtungen mit Lebensmittelkontakt zu erbringen.
Im Mittelpunkt der Belehrung standen die gesetzlichen Mindestanforderungen im Umgang mit Lebensmitteln sowie die Bedeutung der betrieblichen Hygiene. Diese Inhalte sind Bestandteil des IfSG (§ 43) und werden im Bildungsgang im Fach Gesundheitserziehung aufgegriffen und vertieft. Anschaulich wurde dargestellt, wie Ansteckungen und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten in ausgewählten Berufen mit Lebensmittelkontakt vermieden werden können.
Darüber hinaus wurde auf das Arbeitsverbot bei bestimmten meldepflichtigen Infektionskrankheiten für angehende Sozialassistentinnen/Sozialassistenten und Erzieherinnen/Erzieher hingewiesen. Frau Reinke-Döhr empfahl ausdrücklich, im Zweifel stets ärztlichen Rat einzuholen, um mögliche Erreger fachlich abklären zu lassen.
Ergebnis der Belehrung ist die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses, wodurch alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüker künftig die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre praktische Tätigkeit im Umgang mit Lebensmitteln erfüllen.
Text: Werena Henneberg



